VeloTour-Frankfurt  am  1. Mai 2009
Jedermann-Rennen
Ein Rennen des "German Cycling Cup"
   
Anmeldung@VeloTour-Frankfurt.de
1. WETTKAMPFBESTIMMUNGEN

Anmeldung und Anmeldeschluss:
Mit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen haben und diese akzeptieren. Sie machen dem Veranstalter die darin enthaltenen Zusicherungen.
Folgende Anmeldemöglichkeit ist vorgesehen:
• Online-Anmeldung unter "http://VeloTour-Frankfurt.de/09/anmelden.php"

Reguläre Anmeldungen werden nur bis 20. April 2009 akzeptiert. Danach kann nur noch gegen eine zusätzliche Gebühr nachgemeldet werden. Beachten Sie die Sonderregelungen.

Der Teilnahmebeitrag muss per Einzugsermächtigung oder rechtzeitiger Überweisung entrichtet werden. Jeder Teilnehmer erhält eine vorläufige und eine endgültige Melde-/Teilnahmebestätigung per E-Mail. Diese Bestätigung muss zur Startunterlagenabholung mitgebracht werden. Im Internet sind regelmäßig aktualisierte Starterlisten abrufbar.

• Das vorliegende Reglement wird bei der VeloTour-Frankfurt angewendet. Es ist an die Wettkampfbestimmungen des „Bundes Deutscher Radfahrer“ und des „German Cycling Cup“ angelehnt.
• Mit Meldung und Teilnahme an der VeloTour-Frankfurt erkennt jeder Sportler dieses Reglement an.
• Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit dem Inhalt der Teilnahmebedingungen und des Reglements vertraut zu machen und dessen Inhalt zu befolgen.
• Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine Anmeldedaten in der Teilnehmerliste zu kontrollieren.


2. TEILNAHMEVORAUSSETZUNG

• Die VeloTour-Frankfurt ist offen für alle Hobby- und Freizeitradsportler.
• Von der Teilnahme ausgeschlossen sind lizenzierte Radrennsportler der Leistungsklassen A und B, Elite-Frauen-Klasse, sowie Vertragssportler der UCI Sportgruppen PT, KPT und KT. Sportler dieser Klassen können zu Werbezwecken in die Veranstaltung eingebunden werden, sie werden in diesem Falle aber nicht in die Wertung der Veranstaltung aufgenommen.
• Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.
• Jeder Teilnehmer bestätigt bei seiner Anmeldung, dass er keinerlei leistungsfördernde Medikamente zu sich genommen hat bzw. zu sich nimmt.


3. PREISLISTE / MELDEGEBÜHR

 bis
31.1.09
24.12.08-
20.04.09
21.04.09-
26.04.09
27.04.09-
29.04.09
30.04.09 (4)
ca. 42 Km oder
ca. 74 Km oder
ca. 103 Km (1)
-%-42 €48 €-%-58 €
Familienmitglieder (2)-%-30 €40 €-%-50 €
Tandem (3)-%-60 €75 €-%-75 €
Vorabregistrierung38 €-%--%--%--%-
(1)im Jahr 2009 ändert sich die Streckenführung komplett.
(2)ab dem 2. Teilnehmer nur für Kinder unter 18 Jahren.
(3)Ein Tandem ist ein Rad für 2 Personen (Pilot und Stoker).
(4)Anmeldungen sind nur noch vor Ort und ausreichender Anzahl von Startplätzen möglich.
Die Meldegebühr muss in bar bezahlt werden.


Ab 10 Teilnehmern einer Firma/Sportgruppe 3,- € Rabatt pro Person bei gemeinsamer und gleichzeitiger Anmeldung bis Meldeschluss und auf gesonderten Antrag.

Rückbuchungsgebühr bei nicht gedecktem Konto oder fehlerhaften Angaben zur Bankverbindung: 5 Euro.

Streckenumbuchung: bis Meldeschluss frei, danach 10 Euro.

Team- oder Firmenname ändern: bis Meldeschluss frei, danach 2 Euro.

Umschreibegebühr auf einen anderen Teilnehmer: bis Meldeschluss 5 Euro, danach 10 Euro.

Reaktivierungsgebühr nach einer Zwangsstornierung wegen nicht rechtzeitiger Begleichung des Meldegeldes: bis Meldeschluss zusätzlich 5 Euro, danach die komplette Nachmeldegebühr.

Stornierung/Abmeldung der Teilnahme: bis Meldeschluss 10 Euro (Differenzbetrag wird Ende August 2009 erstattet), danach nicht mehr möglich.

Unter allen regelkonformen Abmeldungen wird ein Freistart für 2010 (sofern diese oder eine adäquate Veranstaltung auch stattfindet) verlost.

Randbedingungen: Das Meldegeld muss vor der Veranstaltung nachweisbar (durch gestempelten Einzahlungsbeleg oder Originalkontoauszug) bezahlt sein. Falls Sie dies nicht nachweisen können, werden wir Sie als Nachmelder einstufen. Sie müssen in diesem Fall das Meldegeld vor Ort in Bar bezahlen. Falls das Meldegeld dann nach der Veranstaltung unserem Konto gutgeschrieben wird, werden wir Ihnen diesen Betrag zurückerstatten.


4. MELDESCHLUSS

Der offizielle Meldeschluss ist der 20. April 2009.

5. STARTUNTERLAGEN

Die Startunterlagen können im Rennzentrum am 30.4. bzw. 1.5. 
gegen Vorlage des Abholscheines entgegengenommen werden.
Die genauen Zeiten und Örtlichkeiten werden noch bekanntgegeben.

6.1 AUSFALL DER VERANSTALTUNG / NICHTANTRETEN

Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt hat der Teilnehmer keinen 
Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes und auch nicht auf Ersatz sonstiger 
Schäden, wie Anreise- oder Hotelkosten. Bei einem Nichtantritt verfällt jeglicher 
Anspruch. 


6.2 RÜCKTRITT / STRECKENWECHSEL DURCH DEN TEILNEHMER

Ein kostenfreier Rücktritt ist nur möglich, solange die Meldegebühr noch nicht 
unserem Bankinstitut zur Lastschrift vorgelegt wurde. Bei einem späteren Rücktritt 
wird das Meldegeld nicht oder nur teilweise erstattet. 
Der Teilnehmer kann jedoch bis zum 20. April 2009 schriftlich einen Ersatzteilnehmer 
benennen, der alle gebuchten Leistungen übernehmen muss. Für die Bearbeitung des 
Teilnehmerwechsels wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Zeitgleich können andere Veranstaltungen vor Ort stattfinden, 
welche nicht als Rücktrittsgrund zugelassen sind.

Ein Streckenwechsel ist bis Meldeschluss (20. April 2009) problemlos möglich.
Spätere Streckenwechsel werden mit einer Bearbeitungsgebühr belegt.



* Streckenwechsel während des Rennens:
- Sollten Sie während des Rennens auf eine andere Strecke wechseln, so werden Sie automatisch disqualifiziert. Gleiches gilt, falls Sie verspätet zum Rennen antreten oder nach dem letzten offiziellen Startblock das Rennen beginnen.


7. ALLGEMEINE FAHRORDNUNG

• Grundsätzlich ist bei der gesamten Veranstaltung die rechte Fahrbahnhälfte zu 
  benutzen. Da die Strecke nicht zu 100% abgesperrt ist, gelten die Regeln der StVo.
• Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er keinen anderen 
  Verkehrsteilnehmer oder Teilnehmer der Veranstaltung gefährdet oder schädigt.
  Kein Teilnehmer darf einen anderen Teilnehmer am Vorbeifahren oder an der Entfaltung 
  der vollen Geschwindigkeit hindern. Abdrängen, Auflegen, Abschieben oder Abziehen 
  zum Zwecke des persönlichen oder gegenseitigen Vorteils sowie sonstige Behinderungen, 
  wie plötzliches Verlassen der Fahrlinie oder Abstoppen während oder im Auslauf des 
  Rennens ohne zwingende Notwendigkeit, ist verboten und wird gemäß Strafenkatalog 
  geahndet.
• Den Teilnehmern ist es verboten, sich der Führungsdienste von motorisierten 
  Fahrzeugen zu bedienen, sich an diesen festzuhalten oder von ihnen ziehen zu lassen. 
  Dies gilt auch nach Stürzen oder Defekten.
• Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht von der Polizei, Feuerwehr oder anderer 
  Sanitätsdienste haben stets Vorrang und sind von allen Teilnehmern der 
 VeloTour-Frankfurt durch Befahren der rechten Fahrbahnhälfte unverzüglich 
  passieren zu lassen. 
  ACHTUNG: Fahrzeuge im Sondereinsatz (z. B. Rettungsdienste) können jederzeit 
  die Rennstrecke befahren und auch entgegen der Fahrtrichtung fahren.
• Das Wegwerfen von Abfällen und leeren Trinkflaschen ist verboten.
• Die Skate-Challenge wird ggf. zeitgleich stattfinden.


8. KLASSENZUORDNUNG
Jugendm/w1993 – 199415/16 Jahre
Juniorenm/w1991 – 199217/18 Jahre
Männer/Frauenm/w1980 – 199019-29 Jahre
Master 1m/w1969 – 197930-40 Jahre
Master 2m/w1959 – 196841-50 Jahre
Master 3m/w1949 – 195851-60 Jahre
Master 4m/w1948 und älterab 61 Jahre

Grundlage für die Einstufung in eine Altersklasse ist das Geburtsjahr (das Alter am 31.12.2009).


9 STARTBLOCKEINTEILUNGEN

Als Basis für die Startblockeinteilung dienen die Ergebnisse der Teilnahme in Frankfurt der letzten zwei Jahre. Falls an anderen Radveranstaltungen teilgenommen wurde, können diese in Form von Links oder Ergebnislisten per E-Mail an das Organistationsteam gesendet werden. Die Ergebnisse werden nach Überprüfung nach Möglichkeit auf die VeloTour-Strecken angepasst. Grundsätzlich aber wird nur der geprüfte Durchschnitt als Vorgabe eingetragen.

Startblockeinteilung:
1) Jeder Teilnehmer erhält bei der Akkreditierung mit der Startnummer seine individuelle Startblockzuteilung. Der Teilnehmer muss aus diesem Startblock das Rennen aufnehmen. Diese Zuteilung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
2) Für Teilnehmer, die bereits an Veranstaltungen der VeloTour-Frankfurt teilgenommen haben, erfolgt die Startblockzuweisung anhand der Durchschnittsgeschwindigkeit des Vorjahres/der Vorjahre. Teilnehmer, die erstmals an einer Rad-Veranstaltung teilnehmen, oder keine prüfbaren Ergebnisse einreichen, werden in hintere Startblöcke aufgestellt. Ebenfalls werden alle Nachmelder in hintere Startblöcke aufgestellt.
3) Ein Wechsel in einen niedrigeren Startblock ist erlaubt. Falls Team/Firmenmitglieder gemeinsam starten wollen, so muss das in dem Startblock erfolgen, der für den langsamsten Fahrer vorgegeben ist.
4) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, mindestens 15 Minuten vor Rennbeginn Aufstellung in seinem Startblock genommen zu haben. Dabei sind die vorgesehenen Eingänge zu nutzen. Eine Rangordnung innerhalb eines Startblockes gibt es nicht. Teilnehmer, die sich zuerst im Startblock einfinden, müssen sich innerhalb des Startblockes vorn aufstellen, damit nachfolgende Teilnehmer nachrücken können und somit der Eingangsbereich des Startblockes frei bleibt. Zu spät kommende Teilnehmer werden ggf. auf niedrigere Startblöcke aufgeteilt.
5) Es ist nicht erlaubt, über Absperrungen in den Startblock zu gelangen und/oder sich vorzudrängeln.
6) Abweichend zum Reglement des German-Cycling-Cup erfolgt die Startblockeinteilung aus organisatorischen Gründen nicht anhand einer Platzierung dieser Punkte-Wertung, sondern ausschließlich über eine leistungsorientierte prüfbare Durchschnittsgeschwindigkeit.
7) Alle Teilnehmer, die nach Meldeschluss melden, werden in den hinteren Startblöcken aufgestellt.
8) Nach Meldeschluss werden die geanauen Blockabgrenzungen bekanntgegeben. Voraussichtlich werden 3 Blöcke angeboten, die jedoch noch nach Leistungsgruppen unterteilt sind. Zwischen den einzelnen Blöcken kann der Veranstalter nach Bedarf eine kurze Pause während des Starts veranlassen.

Durchschnittsgeschwindigkeiten und Besenwagen:
1) Bei der VeloTour-Frankfurt beträgt die zu fahrende durchschnittliche Mindestgeschwindigkeit 25 km/h auf der bergigen 103km Strecke sowie der flachen 74Km-Strecke; auf der 42Km-Strecke ist ein Mindestdurchschnitt von 20 Km/h vorgegeben (inkl. aller Verpflegungspausen). Sie ist damit Bestandteil dieses Regelwerkes.
2) Die Kontrolle der durchschnittlichen Mindestgeschwindigkeit obliegt der Rennleitung und dem Begleitkommando der Polizei. Sollte es die Verkehrssituation erfordern, wird die Rennleitung nach Maßgabe der Polizei ggf. Teilnehmer aus dem Rennen nehmen.
Die gesamte Strecke ist weitgehend abgesperrt bzw. von Polizeikräften geschützt. Wir bitten Sie jedoch, den geforderten Stundenschnitt unbedingt einzuhalten.
3) Ist ein Teilnehmer durch Defekte, körperliche Beschwerden oder andere Gründe nicht in der Lage die geforderte durchschnittliche Mindestgeschwindigkeit zu erzielen bzw. zu halten, so hat er das Rennen zu beenden und unter Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf eigene Gefahr zum Ziel zu fahren oder im Besenwagen einzusteigen.
Der Veranstalter wird an bestimmten Punkten die Rennstrecke nach der geplanten durchschnittlichen Mindestgeschwindigkeit für dort verspätet eintreffende Teilnehmer schließen und diese aus dem Rennen nehmen.
a) KM 28,1 (Strecke 103km)(Gablonzer Straße Abzw.Zimmersmühlenweg) ab 10:20 Uhr Rennende (Durchschnitt bei Startüberquerung 9:15 Uhr ca. 26 Km/h)
b) KM 72,5 (Strecke 103km)(re Burgstraße) ab 12:15 Uhr Rennende (Durchschnitt bei Startüberquerung 9:15 Uhr ca. 24 Km/h)
Die Teilnehmer erhalten von den dort eingesetzten Hilfskräften ein Faltblatt oder eine Hinweistafel gezeigt, dem der kürzeste Weg zum Ziel zu entnehmen ist. Aus dem Rennen genommene Teilnehmer gelten als disqualifiziert und erscheinen in keiner Ergebnisliste.
4) Den Anweisungen des Besenwagenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.


10. WERTUNGEN:
Die Zeitnahme beginnt erst dann, wenn der Teilnehmer mit seinem Transponder die Startlinie überquert hat. Die Zeitnahme endet, wenn der Teilnehmer mit seinem Transponder die Ziellienie überquert hat.
In allen Startblöcken wird die Nettozeit gemessen. Die ersten ca. 50 ankommenden männlichen Teilnehmer / ca. 15 ankommenden weiblichen Teilnehmer jeder Strecke werden abweichend nach Zieleinlauf (d.h. Bruttozeit ab Startschuss), die nachfolgend ankommenden Teilnehmer anhand Ihrer Nettofahrzeit laut Transponder für das Ergebnis des Rennens gewertet. Sofern es abweichend vom Gesamtsieger (Männer bzw. Frauen) zusätzlich einen absoluten Nettozeitsieger gibt, erhält dieser einen extra Sonderpreis.

1) Gesamtwertung:
Die Wertung erfolgt für Frauen und Männer getrennt. 
Geehrt werden jeweils die ersten drei Frauen bzw. Männer.

2) Klassenwertung:
Eine Klassenwertung wird durchgeführt, wenn mindestens 3 Teilnehmer einer 
Altersklasse in die Wertung kommen. Geehrt werden jeweils die ersten drei 
Frauen bzw. Männer.

3) Sprintwertung: nur 103 Km-Strecke
Oberursel (Marktplatz)

4) Bergwertung: nur 103 Km-Strecke
Feldberg, Kittelhütte, Ruppertshain, Eppstein

5) Mannschafts-/Vereins/Sportgruppenwertung:
Die Wertung erfolgt durch Zeitaddition von jeweils 4 Teilnehmer /innen einer 
Gruppe in der Reihenfolge der Zieleinfahrt unabhängig von der Klasse und Geschlecht. 
Die Ehrung erfolgt für die erstplazierte Gruppe.

6) Firmenwertung:
Die Wertung erfolgt durch Zeitaddition von jeweils 4 Teilnehmer/innen einer 
Firma in der Reihenfolge der Zieleinfahrt unabhängig von der Klasse, jedoch nur 
dann, wenn keine Teilnahme an der Mannschaftswertung erfolgt. Es können beliebig 
viele Mitarbeiter einer Firma teilnehmen, jedoch wird nur Platz 1 geehrt. 
Die Meldegebühr wird von den Firmen beglichen!

7) Tandemwertung:
(1) Bei der Tandemwertung werden alle auf einer Strecke gestarteten Tandems 
zusammengefasst. 
(2) Eine Unterscheidung zwischen Frauen-, Männer- und Mixed-Tandems gibt es 
hierbei nicht. 
(3) Räder mit mehr als zwei Fahrern (Tridems usw.) werden nicht in die 
Wertung aufgenommen.
(4) Eine Tandemwertung wird durchgeführt, wenn mindestens 3 Tandems einer 
Strecke in die Wertung kommen. Geehrt wird jeweils das siegreiche Tandem-Team.

8) German-Cycling-Cup:
Es werden alle angebotenen Strecken berücksichtigt. 

9) HandBiker:
Sonderwertung. 



11. ZEITMESSUNG
Die Zeitmessung erfolgt per Zeitmeß-Transponder, den Sie mit Ihren Startunterlagen 
erhalten. Der Transponder wird an der Lenkstange befestigt. Die Zeit wird beim 
Start, an Kontrollstellen und im Ziel genommen.
Die Rückgabe des Transponders erfolgt direkt nach dem Ziel bei der Übergabe der 
Medaille. Verlorengegangene oder nicht abgegebene Transponder werden dem Teilnehmer 
mit 45,- EUR in Rechnung gestellt bzw. per Bankeinzug beglichen.



12. SIEGEREHRUNGEN

1) Bei der VeloTour-Frankfurt werden in allen Altersklassen die drei schnellsten 
Teilnehmer/Teilnehmerinnen sowie das zeitschnellste Team der Mannschaftsgruppe 
bzw. Firmengruppe auf der Siegerehrungsbühne geehrt. 
Vorausgesetzt, dass mindestens 3 Teilnehmer je Altersklasse gewertet werden.
2) Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, sich über seine Rennergebnisse 
zu informieren und bei entsprechender Platzierung unaufgefordert und pünktlich zur 
Siegerehrung zu erscheinen.
3) Der Ort und der Zeitpunkt der Siegerehrungen ist den Startunterlagen bzw. den 
Aushängen zu entnehmen.
4) Erscheint ein zu ehrender Teilnehmer nicht oder verspätet zur Siegerehrung, 
so hat er keinen Anspruch auf die Ehrenpreise.



13. URKUNDE

Die Urkunden können Sie über die Ergebnisliste selbst ausdrucken.


14 HELMPFLICHT, BEKLEIDUNG, STARTNUMMER 

(1) Es besteht ausnahmslos Helmpflicht! Der Helm muss den anerkannten 
Sicherheitsbestimmungen DIN-Norm 33954, der SNEL-und/oder ANSI-Norm entsprechen. 
(2) Für die Art der Bekleidung gibt es keine gesonderten Vorschriften, sie darf 
jedoch kein Sicherheitsrisiko darstellen. Es ist nicht gestattet mit freiem 
Oberkörper bzw. nackt zu fahren. 
(3) Die Startnummern dienen der Identifikation des Teilnehmers. Sie sind gut 
sichtbar, zuverlässig und in voller Größe auf dem Rücken, in Höhe der Lenden 
zu befestigen.
(4) Wird eine Lenkernummer ausgegeben, so ist diese mittels Kabelbindern 
sorgfältig am Rahmen oder an bereits am Rahmen befindlichen Halterungen zu 
befestigen. 



15. FAHRRAD UND ZUBEHÖR

15.1 Allgemeines
1a) Für die Veranstaltung sind Rennräder, MTB´s, Tandems und 
Tridems(ohne Wertung) und sonstige Sporträder zugelassen.
1b)Triathlon-, Einräder, Sitz- und Liegeräder und Handbikes sind 
ausdrücklich n i c h t zugelassen.
1c) Für Handbikes wird eine eigene Veranstaltung eingerichtet.
2) Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Rades selbst 
verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionalität der Bremsen 
und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten.
3) Teilnehmer, denen erst nach erfolgtem Start die Nutzung regelwidriger 
Fahrräder nachgewiesen wird, werden ggf. aus dem Rennen genommen und disqualifiziert.
4) Eine Übersetzungsbeschränkung gibt es nicht.

15.2 Spezielle Regelungen
Das nachfolgend aufgelistete Material ist bei der VeloTour-Frankfurt 
ausdrücklich  n i c h t  zugelassen:

• Scheibenräder vorn und/oder hinten 
• Triathlon- bzw. Deltalenker, Aero-Lenker 
• Lenkeraufsätze aller Art (ausgenommen Bar-Ends bei Moutainbike-Lenker)
• Fahrradanhänger aller Art
• Packtaschen und andere Zuladungen
• Trinkflaschen aus Aluminium, Glas oder aus anderen Materialien, die sich 
  nicht leicht verformen lassen bzw. zerbrechlich sind.



16. VERPFLEGUNG

Wie jedes Jahr bietet die VeloTour eine Zielverpflegung. 
Verpflegungspunkte werden in den letzten Informationen bekannt gegeben. 



17. Begleitfahrzeuge/Hilfe/Defektbehebung

• Es ist grundsätzlich und ausnahmslos untersagt, dass personen- oder 
  teamgebundene Begleitfahrzeuge innerhalb der Streckensperrung fahren
• Ist Anhalten notwendig, muss dies grundsätzlich auf der rechten Fahrbahnseite 
  erfolgen. Defekte oder Pannen sind durch Heben der rechten Hand zu signalisieren.
  Der Austausch von Ersatzteilen und Werkzeug zwischen Teilnehmern ist gestattet. 
  Das Tauschen von Laufrädern oder kompletten Rennmaschinen ist dagegen nur unter 
  Fahrern des gleichen Teams erlaubt. Es ist darauf zu achten, dass Startnummer und 
  Transponder des Fahrers auf das „getauschte“ Rad angepasst werden. Bei Stürzen, 
  Pannen oder körperlichen Beschwerden ist es ausdrücklich erlaubt, fremde Hilfe in 
  Anspruch zu nehmen. Es besteht die Pflicht zur Hilfeleistung gegenüber 
  "verletzten" Teilnehmern.
• Es sind nur Begleitfahrzeuge des Veranstalters zugelassen. 


18. STRAFENKATALOG

Das Aussprechen von Strafen bei ahndungswürdigen Vergehen erfolgt ausschließlich durch die Rennleitung.
Das Strafmaß richtet sich nach dem unten angeführten Katalog und wird ausnahmslos angewandt.
Die Rennleitung ist berechtigt, auch Strafen für Vergehen zu verhängen, die nicht Bestandteil dieses Katalogs sind. Das Strafmaß wird dann durch die Rennleitung festgelegt.
Art des Vergehens / Strafmaß
• Startaufstellung nicht durch den gekennzeichneten Zugang: Verwarnung oder 1 Min Zeitstrafe
• Vordrängeln bei der Startaufstellung: Verwarnung oder 1 Min Zeitstrafe
• Startaufstellung mit einem regelwidrigen Fahrrad: 5 min Zeitstrafe und Radwechsel
• Nutzung eines regelwidrigen Fahrrads im Rennen: Disqualifikation und Startverbot im Folgejahr
• Tragen von sicherheitsgefährdender Kleidung: Verwarnung oder 2 Min Zeitstrafe
• Regelwidriges Tragen der Startnummer: Verwarnung oder Disqualifikation
• Rückennummer oder Transponder nicht vorhanden oder erkennbar: Verwarnung oder Disqualifikation
• Rückennummer und Transponder nicht vorhanden: Disqualifikation und Startverbot im Folgejahr
• Teilnahme ohne Sturzhelm oder Abnehmen des Sturzhelms im Rennen: Disqualifikation und Startverbot im Folgejahr
• Teilnahme aus falschem Startblock weiter hinten: Verwarnung
• Teilnahme aus falschem Startblock weiter vorn: Disqualifikation
• Teilnahme aus falschem Startblock (mit Blockstartzeit) weiter vorn: Disqualifikation und Startverbot im Folgejahr
• Teilnahme an falschem Wettbewerb (Renndistanz!): Disqualifikation
• Unsportliche Fahrweise/ Unsportliches Verhalten: Verwarnung oder Disqualifikation
• Gefährliche Fahrweise: Verwarnung oder Disqualifikation
• Vorsätzliche gefährliche Fahrweise: Disqualifikation und Startverbot im Folgejahr
• Mitführen eines Glasbehälters oder Wegwerfen desselben: Disqualifikation
• Wegwerfen von Trinkflaschen oder anderen Gegenständen: 1-2 min Zeitstrafe
• Abziehen von Fahrzeugen / Krädern / Teilnehmern: Verwarnung oder 2-5 Min Zeitstrafe
• Anschieben und Abstoßen unter Teilnehmern: Verwarnung oder 2 Min Zeitstrafe
• Abkürzen oder anderes Abweichen von der Strecke: Disqualifikation und Startverbot im Folgejahr
• Überqueren einer geschlossenen Bahnschranke: Disqualifikation und Startverbot im Folgejahr
• Nutzen von motorisierten Fahrzeugen zur Vorteilsnahme (Festhalten, Windschatten fahren etc.): Verwarnung oder 5 Min Zeitstrafe
• Regelwidrige mechanische Hilfe: Verwarnung oder 5 Min Zeitstrafe
• Regelwidrige Verpflegungsannahme: Verwarnung oder 2 Min Zeitstrafe
• Behinderung eines offiziellen Fahrzeuges: Verwarnung oder 1 Min Zeitstrafe
• Abweichungen von der Fahrlinie mit Gefährdung Anderer: Verwarnung oder Disqualifikation
• Freihändig fahren: Verwarnung oder Disqualifikation
• Regelwidriger Sprint: 1 Min Zeitstrafe oder Disqualifikation
• Nichteinhaltung des Rechtsfahrgebots bei Überholung durch Spitzengruppen nach der 5000m Marke: Disqualifikation und Startverbot im Folgejahr
• Mehrfaches Überqueren der Ziellinie mit Transponder: Verwarnung oder 5 Min Zeitstrafe
• Nichtteilnahme an der Siegerehrung: Verwarnung oder 1 Min Zeitstrafe
• Nichtumsetzen von Hinweisen/Anweisungen der Organisation: Verwarnung oder 1 Min Zeitstrafe oder Disqualifikation
• Beleidigung, Bedrohung, unkorrektes Verhalten: Verwarnung oder Disqualifikation oder Startverbot für das Folgejahr
• Tätlichkeiten gegen andere Personen: Disqualifikation und Startverbot für 3 Jahre
• Vorsätzliches Täuschen des Veranstalters durch
a) alte Startnummer: Startverbot für 5 Jahre
b) Teilnahme unter falschem Namen: Startverbot für 5 Jahre

Erfassung von Regelverstößen durch den Veranstalter
(1) Das Orgateam erfasst alljährlich Regelverstöße vor Ort im Startbereich, während des Rennens und im Zielausfahrtbereich.
(2) Die erfassten Regelverstöße werden in der sog. „Makelliste“ gespeichert.
(3) Teilnehmer, die in der Makelliste mit einem Regelverstoß gespeichert sind, der nicht unmittelbar zur Disqualifikation führte erhalten im Folgejahr bei der Akkreditierung vorsorglich einen Hinweis von der Rennleitung, die Regeln bitte unbedingt einzuhalten, da wiederholte Erfassung je nach Schweregrad zur Disqualifikation und damit auch zu Startverbot führen kann.
(4) Teilnehmer, die in 3 aufeinander folgenden Jahren nicht erfasst wurden, werden aus der Makelliste wieder gelöscht.


19. EINSPRÜCHE UND BESCHWERDEN

Nach dem Radrennen werden gesonderte Formulare zur Erläuterung Ihrer 
Einsprüche/Beschwerden am Info-Stand bereitgelegt, diese werden umgehend 
bearbeitet und wenn möglich sofort berücksichtigt. 
Einsprüche nach Beginn der Siegerehrung werden nicht mehr zugelassen.



20. DATENERHEBUNG- UND VERWERTUNG

(1) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten 
werden elektronisch gespeichert und nur zur Durchführung und Abwicklung der 
Veranstaltung verarbeitet.
(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Meldung 
genannten Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und weitergegeben 
sowie im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und 
Interviews ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden dürfen.
(3) Ferner erklärt sich der Teilnehmer mit der Weitergabe seiner personenbezogenen 
Daten zum Zwecke der Zusendung von vorab bestellten Radler-Trikots, die von einer 
vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden, einverstanden.



21. ERGEBNISDIENST

Der German-Cycling-Cup Ergebnis SMS Dienst. Lassen Sie sich Ihr Radrennergebnis direkt aufs 
Handy schicken. Weitere Informationen und Bestimmungen finden Sie auf http://www.cycling-cup.de.


Stand: 23.12.2008

(Änderungen vorbehalten)